Eine Alarmanlage besteht aus folgenden Komponenten:


  • Alarmzentrale: Die Alarmzentrale ist das Herz des gesamten Alarmsystems, sie bekommt Informationen von den Meldern und entscheidet, ob und wie alarmiert werden soll. Alarmzentralen können "aktiv anwesend", "aktiv abwesend" oder "unscharf" sein. Die Alarmzentrale erkennt auch Sabotageversuche an den Meldern oder leere Batterien. 
  • Außensirene: Außensirenen signalisieren einen Alarm optisch und akustisch. Man unterscheidet verdrahtete Sirenen, Funksirenen und Funk-Solar-Sirenen. Verdrahtete Sirenen benötigen ein mehradriges Kabel von der Alarmzentrale zur Sirene, Funksirenen benötigen eine Stromversorgung, und Funk-Solar-Sirenen müssen nur an einem hellen Platz montiert werden. Gute Außensirenen haben einen eingebauten Akku zur Stromversorgung und sind eigensicher, d.h. sie lösen aus wenn sie von der Wand gerissen werden. Sirenen haben auf Einbrecher eine abschreckende Wirkung und sollten daher deutlich sichtbar montiert werden.
  • Bewegungsmelder unterteilen ihr Sehfeld in senkrechte Streifen und erkennen mit einem  Infrarotelement, ob sich im Sichfeld eine Wärmequelle bewegt. Standardausführungen haben ein Sehfeld von 90°, eine Reichweite von einigen Metern und sind in Kopfhöhe am empfindlichsten, um Fehlauslösungen durch Haustiere zu vermeiden. Bewegungsmelder gibt es als Funkmelder und für verdrahtete Anlagen. Spezialausführungen sind Langfeldmelder zur Hallenüberwachung oder Geräte zur Deckenmontage.
  • Magnetkontakte werden an Türen oder Fenstern angebracht und lösen aus, wenn der Abstand zwischen dem Melder und einem Magneten zu groß wird. Magnetkontakte lassen sich in der Regel so anbringen, daß Fenster gekippt werden können, ohne das Alarm ausgelöst wird. Als zusätzliche Sicherheit können die Melder mit passiven Glasbruchmeldern erweitert werden, um das Einschlagen des Fensters zu erkennen.
  • Lichtschranken dienen dazu, einen schmalen Bereich über eine längere Strecke abzusichern. Eine Seite der Lichtschranke enthält eine Lichtquelle (meist Infrarot), die andere Seite enthält lichtempfindliche Elemente, die überprüfen, ob der Lichtstrahl unterbrochen wird. Um Fehlauslösungen durch Tiere zu verweiden lösen Lichtschranken erst aus, wenn zwei Lichtstrahlen unterbrochen werden. Lichtschranken werden so angebracht, daß sie weder unterkrochen noch übersprungen werden können.
  • Brandmelder können mit der Alarmzentrale verbunden werden, um bei Überschreitung  einer bestimmten Temperatur Alarm auszulösen.
  • Rauchmelder enthalten eine Miniaturlichtschranke, die auslöst, wenn Rauch die Sicht einschränkt.
  • Wassermelder haben einen Fühler, der auslöst wenn er naß und damit leitfähig wird.
  • Paniktaster dienen dazu, bei einem Überfall oder bei Bedrohung Alarm auszulösen. Der Alarm kann laut sein oder es wird mit einem stillen Alarm nur über das Telefon alarmiert. Paniktaster git es fürs Handgelenk, zum Umhängen (wasserfest!) oder fix montiert.
  • Textwählgerät oder Telefonwählgerät. "TWG's" dienen der Übermittlung eines Alarms an die Polizei, einen Wachdienst oder eine Person des Vertrauens. Dabei wird eine vorher aufgesprochener Text übertragen. Textwählgeräte werden an die Telefonleitung angeschlossen oder alarmieren über das GSM-Netz (sozusagen ein fest montiertes "Handy").
  • Handfunksender sind Miniatursender in Schlüsselanhängerform, mit denen die Anlage ohne Code-Eingabe scharf/unscharf geschalten werden kann. Zusätzlich kann mit einem Handfunksender auch ein Überfallalarm ausgelöst werden. Handfunksender haben nur eine geringe Reichweite von einigen Metern.

Funktionen einer modernen Alarmanlage:

  • "Aktiv abwesend": Bei dieser Schaltung sind alle (Einbruchs-) Melder aktiv und lösen Alarm aus.
  • "Aktiv anwesend": Bei aktiv anwesend wird die Außenhaut (also i.d.R. alle Fenster und Türen) überwacht, innenliegende Melder (Bewegungsmelder) lösen keinen Alarm aus. Das bedeutet das die Alarmanlage scharf ist, obwohl sich Personen im Haus aufhalten.
  • "unscharf" bedeutet, daß Fenster und Türen geöffnet werden können und sich Personen im Haus bewegen können, ohne daß alarmiert wird. Brandmelder, Paniktasten sowie Sabotageversuche an der Alarmzentrale oder Meldern lösen trotzdem Alarm aus.
  • Personenüberwachung dient dazu, ältere oder gebrechliche Personen zu sichern. Dabei wird Alarm ausgelöst, wenn innerhalb einer bestimmten Zeit keine Bewegung registriert wurde.
  • Notruf: Zum Unterschied vom Einbruchsalarm (der durch Melder automatisch ausgelöst wird) wird der Notruf von einer Person ausgelöst. Die Alarmzentrale signalisiert das entsprechend, und Wachdienst bzw. Polizei wissen, das jemand bedroht ist.