Zwingende
gesetzliche Bestimmungen, so insbesondere jene des
Konsumenten-Schutz-Gesetzes
(KSchG), des
Fernabsatzgesetzes
(FAG) oder des
Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz,
bleiben durch die AGB unberührt.
Für den Fall der gänzlichen oder teilweisen
Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB sind jene
gesetzlichen Regelungen heranzuziehen, die der ungültigen
Bestimmung ihrem Sinn und ihrem wirtschaftlichen Zweck nach am
nächsten kommen. (Siehe Pkt. 21. Salvatorische Klausel)
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Geltung
2. Angebote
3. Preise
4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
5. Rücktrittsrecht
6. Rücktrittsrecht des Verbrauchers
7. Mahn – und Inkassospesen
8. Lieferung, Transport , Annahmeverzug
9. Lieferfrist
10. Erfüllungsort
11. Geringfügige Leistungsänderungen
12. Gewährleistung
13. Schadenersatz
14. Produkthaftung
15. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
16. Forderungsabtretung
17. Zurückbehaltung
18. Rechtswahl und Gerichtsstand
19. Datenschutz und Urheberrecht
20. Zusenden von elektronischer Post
21. Salvatorische Klausel
1. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen
unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren
Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese
Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch
für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den
Vertragsparteien.
2. Angebote
Angebote und Vertragsabschluß Unsere Angebote sind
freibleibend. Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer
Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden
bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote
gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch
7-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
3. Preise
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes
ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu
verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher
Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse
oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante
Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene
für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten,
Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die
Preise entsprechend zu erhöhen oder zu
ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt
Pkt. 3. nicht.
4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Grundsätzlich sind unsere Rechnungen, sofern nicht
ausdrücklich anders vereinbart ist, am Tag der Rechnungslegung
bzw. Lieferung sofort in Bar zahlbar. Eine Zahlung mittels
Banküberweisung oder Nachname kann von uns ohne Angabe von
Gründen abgelehnt werden. Die Zahlung des Kaufpreises ist mit
Zustandekommen des Vertrages fällig. Zahlungen des Kunden
gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem
Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden
sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des
tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder - soweit es
sich nicht um ein Kreditgeschäft mit Verbrauchern handelt -
Verzugszinsen in Höhe von 4% über der
Sekundärmarktrendite / Bund lt. Statistischem Monatsheft der
Österreichischen Nationalbank zu verrechnen.
5. Rücktrittsrecht
Vertragsrücktritt durch das Unternehmen Bei
Annahmeverzug (Pkt.8.) oder anderen wichtigen Gründen, wie
insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels
Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten
noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den
Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die
Wahl, einen
pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder
den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs-
und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen
oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw.
Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne
dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er
seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des
Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im
letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen
pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des
Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen
Schaden zu bezahlen.
6. Rücktrittsrecht des Verbrauchers
Rücktrittsrecht des Verbrauchers Ist der Kunde
Verbraucher im Sinne des KSchG kann er von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen
Vertragserklärung sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als
Werktag zählt, zurücktreten. Die
Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über
Lieferungen von Waren mit dem Tag ihres Einganges beim Verbraucher, bei
Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen
mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Kein Rücktrittsrecht
besteht bei Verträgen über
· Dienstleistungen,
mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber
vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab
Vertragsabschluß begonnen wird,
· Waren
oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der
Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer
keinen Einfluss hat, abhängt,
·
Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt
werden, die eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer
Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet
sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum
überschritten würde,
·
Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten
Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
·
Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von
Verträgen über periodische Druckschriften,
·
Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
·
Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen
·
Versteigerungen
Es genügt wenn die Rücktrittserklärung
innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird.
Im Falle eines Rücktrittes findet eine gänzliche oder
teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen
Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Im
Fall eines Rücktritts durch den Verbraucher trägt
dieser die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
7. Mahn – und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns
entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 15,-
pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des
Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von
€ 50,-- zu ersetzen. Nach erfolgloser Mahnung sind wir
berechtigt, neben dem allgemeinen Entgelt, tatsächlich
angelaufene und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige
Mahnspesen, soweit diese nach den gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere der Verordnung über die
Höchstsätze der Inkassoinstitute (BGBl 1996/141 idgF)
oder dem Rechtsanwaltstarifgesetz (BGBl 1996/189 idgF) verzeichnet
werden, Zinsen und Überweisungsspesen geltend zu machen.
8. Lieferung, Transport , Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für
Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese
Leistungen gegen gesonderte Bestellung und Bezahlung von uns erbracht
bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung
die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen
Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag
geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der
gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten
werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher
Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie
vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach
erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns
einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des
Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung
stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten
Gewerbsmanne (z.B.Spedition) einzulagern. Gleichzeitig sind wir
berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder
nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig
zu verwerten.
9. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann
verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur
Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere
alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und
Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind
berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer
Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der
Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurücktreten.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
11. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft,
gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden
zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw.
Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere
für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei
Maßen, Farben, Maserung und Struktur, etc.).
12. Gewährleistung
Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen
Bestimmungen. Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, so erfüllen wir
Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Vorliegen
eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch,
Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung.
Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des
Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir
mit der Erfüllung der
Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist im
Sinne der §§ 377 f HGB die Ware nach der Ablieferung
unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu
untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns
unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach
ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels
schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind
unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach
ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine
Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so
gilt die Ware als genehmigt.
13. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in
Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies
gilt nicht für Personenschäden bzw. bei
Verbrauchergeschäften für Schäden an zur
Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter
bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu
beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so
beträgt die Verjährungsfrist von
Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab
Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen
enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über
Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben
oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht
wird. Vor Anschluss oder Transport von Technischen Produkten bzw. vor
Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf
der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu
sichern, andernfalls er für verloren gegangene Daten sowie
für alle damit zusammenhängenden Schäden die
Verantwortung alleine zu tragen hat.
14. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12
Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer
Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig
verschuldet worden ist.
15. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert
und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In
der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein
Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich
erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt,
angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch
Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der
Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem
Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren
gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der
offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht
verfügen, sie insbesonders nicht verkaufen,
verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde
trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware,
insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes
oder der Verschlechterung.
16. Forderungsabtretung
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns
schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese
durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren
entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen
zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu
nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen.
Die Zession ist in den Geschäftsbüchern,
Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist
der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so
sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und
der Kunde hat diese nur in unserem Namen inne. Allfällige
Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des
§ 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen
uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht
abgetreten werden.
17. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so
ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den
Fällen der Rückabwicklung nicht zur
Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen
Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
18. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit
des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die
Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren
österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt
es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung
aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz
unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht
ausschließlich örtlich zuständig.
19. Datenschutz und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine
sämtlichen - auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen
-personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns
verwendet und insbesondere automationsunterstützt gespeichert
und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns
Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse und
Email-Adresse bekanntzugeben, solange das
vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht
beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die
Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als
zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet
werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen
bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und
dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält
daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
20. Zusenden von elektronischer Post
Der Kunde stimmt der Zusendung von elektronischer Post als
Massensendung oder zu Werbezwecken zu. Diese Zustimmung ist jederzeit
widerrufbar.
21. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages
einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile
solcher
Bestimmungen unberührt.Anstelle einer ungültigen
Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichem Zweck möglichst
nahe kommende Regelung als vereinbart.
Aus dem Umstand, dass wir einzelne oder alle der uns entstehenden
Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht
abgeleitet werden.
Stand 01.08.2005 r.t.